Mehr als siebzig Prozent der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte führen einen Facharzt-Titel. Die Hitliste wird angeführt von der Inneren Medizin, gefolgt von Allgemeinmedizin. Zusammen sind es über neunzigtausend. Diese beiden Facharztrichtungen sind sich ähnlich und haben eine gemeinsame Grundausbildung.
Keine Kassenpatienten ohne Facharzt-Ausbildung
Bereits seit 1993 setzen die gesetzlichen Krankenkassen eine Weiterbildung zum Facharzt (beispielsweise als Facharzt für Allgemeinmedizin) voraus, damit eine Zulassung als Vertragsarzt möglich ist. Dieser Schritt bedeutete praktisch das Aus für den niedergelassenen praktischen Arzt. Sie dürften nur noch Privatpatienten behandeln. Auch im klinischen Bereich gilt der Facharzt-Standard. Zum Wohl der Patienten wird der Standard durch die ständige Rufbereitschaft eines Facharztes auch nachts und an Wochenenden sichergestellt. Oberarzt oder Chefarzt kann nur werden, wer zuvor die Weiterbildung zum Facharzt durchlaufen hat.
Fünf Jahre Weiterbildung
Die meisten Medizinstudenten entscheiden sich für eine Weiterbildungszeit gleich nach Abschluss des Studiums. Sie sind dann Assistenzärzte oder Ärzte in Weiterbildung (ÄiW). Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern orientieren sich an einem Muster der Bundesärztekammer, das wiederum auf EU-Recht basiert. Voraussetzung für die Anerkennung als Facharzt ist eine mindestens fünfjährige Weiterbildung im angestrebten Fachgebiet in Vollzeit. In einigen wenigen klinisch-theoretischen Fächern reichen auch vier Jahre. Vollzeit bedeutet aber nicht, dass zwingend eine Vollzeitstelle vorhanden sein muss. Bei Teilzeit verlängert sich einfach die Ausbildungszeit entsprechend. Gewisse Vorzeiten können darauf angerechnet werden. Außerdem muss der AiW nicht fünf Jahre lang die Schulbank drücken, sondern geht einer bezahlten Tätigkeit nach – die Weiterbildung ist also stark praxisorientiert. Dabei werden in der Regel verschiedene Stationen des Fachgebiets durchlaufen. So geht ein künftiger Facharzt für Neurologie zum Beispiel zwei Jahre lang in den neurologischen Bereich einer Klinik, ein Jahr lang in den Bereich Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin, ein halbes Jahr in die intensivmedizinische Versorgung neurologischer Patienten und den Rest der Zeit in einen ambulanten Bereich. Zum Abschluss der Weiterbildung gibt es eine Prüfung, die von der Landesärztekammer abgenommen wird.
Fördergelder für die Weiterbildung
Weiterbildungsstellen für Assistenzärzte fallen nicht vom Himmel. Die Ausbilder benötigen eine Erlaubnis (Weiterbildungsberechtigung). Listen der zugelassenen Einrichtungen – Kliniken und Arztpraxen – erhält man meist auch online bei den jeweiligen Landesärztekammern. Ärzte finden passende Assistenzarzt Stellenangebote vor allem auf einschlägigen Stellenportalen. Ausbildungsabschnitte im Ausland kann sich der AiW von den Gesundheitsbehörden seines Bundeslandes anerkennen lassen. Damit genügend Stellen für ÄiW bereitgestellt werden, fördern die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Weiterbildung. Grundlage dafür ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (§ 75a SGB V). Die Beantragung ist verschieden geregelt. Hierzu informieren Sie sich am einfachsten auf den Internetseiten der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
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